Vorsorge
Gut zu Wissen, welche Vorsorgemaßnahmen jedem Patienten zustehen:
Prävention wird immer wichtiger. Viele Krankheiten können heute geheilt werden,
wenn man sie rechtzeitig erkennt. Mit Hilfe der Vorsorgeuntersuchungen sollen
Gefahren für die Gesundheit rechtzeitig erkannt werden. Erkrankungen, die sich
noch nicht einmal durch Beschwerden bemerkbar gemacht haben, können so frühzeitig
erkannt und behandelt werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale Sicherung sind Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung
von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-Up, die Untersuchungen
der Zahnvorsorge sowie bestimmte Schutzimpfungen von der Praxisgebühr befreit.
Im Folgenden werden die für Frauen empfohlenen Vorsorgemaßnahmen aufgelistet:
Frauen ab 20 Jahren wird einmal im Jahr eine gynäkologische Untersuchung bei
ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt empfohlen. Hierbei sollte eine
Inspektion des Muttermundes, ein Krebsabstrich und eine zytologische Untersuchung,
eine gynäkologische Tastuntersuchung sowie Beratung über das Ergebnis erfolgen.
Frauen ab 30 Jahren sollten jährlich ihre Brust und die Haut untersuchen lassen -
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland.
Häufig auftretende Erkrankungen wie Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
sowie Diabetes mellitus werden beim Gesundheits-Check-Up ins Auge gefasst.
Frauen und Männer ab 35 Jahren können diesen "Körper-TÜV" alle zwei Jahre in
Anspruch nehmen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre
Anspruch auf die Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening. Dabei
wird die Brust geröntgt, um eventuelle Tumore so früh wie möglich zu finden.
Frauen und Männer ab 50 Jahren sollten einmal jährlich eine Untersuchung des
End- und Dickdarms durchführen lassen. Dazu gehören die Tastuntersuchung des
Enddarms und die Untersuchung einer Stuhlprobe auf verborgenes Blut. (jährlich
bis zum Alter von 55 Jahren) Ab 55 Jahren können Frauen und Männer zur
Früherkennung von Dickdarmkrebs eine Darmspiegelung vornehmen lassen. Dabei
sollen mögliche Vorstufen von Dickdarmkrebs entdeckt werden. Die Untersuchung
kann im Abstand von zehn Jahren zweimal in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse und im Internet
unter
www.die-gesundheitsreform.de /themen_az/tabellen/frueherkennung_vorsorge/index.html.
Nutzen Sie die Möglichkeiten!
Neu
ab 01.04.2007:
Am 1. April 2007 ist die neue Gesundheitsreform in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel der Reform ist es,
die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Das hat auch Auswirkungen auf Sie und uns, Ihre Apotheke:
Vor allem bei der Abgabe von Medikamenten und der Zuzahlung durch Patienten
gibt es neue Regelungen!
Was ändert sich für Sie?
In Zukunft dürfen die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Rabattvereinbarungen für
bevorzugte Medikamente aushandeln. Die Apotheken sind dann gesetzlich verpflichtet, diese
Medikamente, für die solche besonderen Verträge bestehen, an Sie abzugeben - auch wenn der Arzt
Ihnen ausdrücklich ein anderes Medikament verschrieben hat. In diesem Fall bekommen
Sie stattdessen ein gleichwertiges Medikament, das aber exakt den gleichen Wirkstoff und
die gleiche Wirkstoffmenge enthält. Sie können aufgrund der neuen Gesetzesregelung das
ursprünglich verschriebene Medikament auch dann nicht bekommen, wenn Sie bereit sind,
den Preisunterschied aus eigener Tasche zu bezahlen.
Kann es passieren, dass Ihr Medikament nicht vorrätig ist?
Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach Medikamenten, für die die neuen Vereinbarungen gelten, stark
ansteigt. Das könnte zu Lieferengpässen bei Großhändlern und Herstellern führen. Es wäre also denkbar,
dass wir ein Medikament darum nicht vorrätig haben können. In diesem Fall bemühen wir uns
selbstverständlich, Ihr Medikament so schnell wie möglich geliefert zu bekommen. Wenn das
Medikament nachweislich nicht verfügbar ist, können wir ein gleichwertiges Medikament an
Sie abgeben. So wird vermieden, dass Sie als Patient unter Lieferengpässen der Arzneimittelhersteller
leiden.
Woher wissen Sie, ob Ihr Medikament unter eine solche Regelung fällt?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Die Krankenkassen sind gehalten,
Ärzte und Apotheken über solche Vereinbarungen rechtzeitig zu informieren, damit Sie als
Patient und Kunde entsprechend beraten werden können.
Haben Sie weitere Fragen zur Gesundheitsreform? - Fragen Sie uns!
