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Vorsorge

Gut zu Wissen, welche Vorsorgemaßnahmen jedem Patienten zustehen:

Prävention wird immer wichtiger. Viele Krankheiten können heute geheilt werden, wenn man sie rechtzeitig erkennt. Mit Hilfe der Vorsorgeuntersuchungen sollen Gefahren für die Gesundheit rechtzeitig erkannt werden. Erkrankungen, die sich noch nicht einmal durch Beschwerden bemerkbar gemacht haben, können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung sind Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-Up, die Untersuchungen der Zahnvorsorge sowie bestimmte Schutzimpfungen von der Praxisgebühr befreit. Im Folgenden werden die für Frauen empfohlenen Vorsorgemaßnahmen aufgelistet:
Frauen ab 20 Jahren wird einmal im Jahr eine gynäkologische Untersuchung bei ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt empfohlen. Hierbei sollte eine Inspektion des Muttermundes, ein Krebsabstrich und eine zytologische Untersuchung, eine gynäkologische Tastuntersuchung sowie Beratung über das Ergebnis erfolgen. Frauen ab 30 Jahren sollten jährlich ihre Brust und die Haut untersuchen lassen - Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland.
Häufig auftretende Erkrankungen wie Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus werden beim Gesundheits-Check-Up ins Auge gefasst. Frauen und Männer ab 35 Jahren können diesen "Körper-TÜV" alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf die Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening. Dabei wird die Brust geröntgt, um eventuelle Tumore so früh wie möglich zu finden. Frauen und Männer ab 50 Jahren sollten einmal jährlich eine Untersuchung des End- und Dickdarms durchführen lassen. Dazu gehören die Tastuntersuchung des Enddarms und die Untersuchung einer Stuhlprobe auf verborgenes Blut. (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren) Ab 55 Jahren können Frauen und Männer zur Früherkennung von Dickdarmkrebs eine Darmspiegelung vornehmen lassen. Dabei sollen mögliche Vorstufen von Dickdarmkrebs entdeckt werden. Die Untersuchung kann im Abstand von zehn Jahren zweimal in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse und im Internet unter
www.die-gesundheitsreform.de /themen_az/tabellen/frueherkennung_vorsorge/index.html.
Nutzen Sie die Möglichkeiten!

Neu ab 01.04.2007:

Am 1. April 2007 ist die neue Gesundheitsreform in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel der Reform ist es, die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Das hat auch Auswirkungen auf Sie und uns, Ihre Apotheke: Vor allem bei der Abgabe von Medikamenten und der Zuzahlung durch Patienten gibt es neue Regelungen!
Was ändert sich für Sie?
In Zukunft dürfen die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Rabattvereinbarungen für bevorzugte Medikamente aushandeln. Die Apotheken sind dann gesetzlich verpflichtet, diese Medikamente, für die solche besonderen Verträge bestehen, an Sie abzugeben - auch wenn der Arzt Ihnen ausdrücklich ein anderes Medikament verschrieben hat. In diesem Fall bekommen Sie stattdessen ein gleichwertiges Medikament, das aber exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge enthält. Sie können aufgrund der neuen Gesetzesregelung das ursprünglich verschriebene Medikament auch dann nicht bekommen, wenn Sie bereit sind, den Preisunterschied aus eigener Tasche zu bezahlen.
Kann es passieren, dass Ihr Medikament nicht vorrätig ist?
Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach Medikamenten, für die die neuen Vereinbarungen gelten, stark ansteigt. Das könnte zu Lieferengpässen bei Großhändlern und Herstellern führen. Es wäre also denkbar, dass wir ein Medikament darum nicht vorrätig haben können. In diesem Fall bemühen wir uns selbstverständlich, Ihr Medikament so schnell wie möglich geliefert zu bekommen. Wenn das Medikament nachweislich nicht verfügbar ist, können wir ein gleichwertiges Medikament an Sie abgeben. So wird vermieden, dass Sie als Patient unter Lieferengpässen der Arzneimittelhersteller leiden.
Woher wissen Sie, ob Ihr Medikament unter eine solche Regelung fällt?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Die Krankenkassen sind gehalten, Ärzte und Apotheken über solche Vereinbarungen rechtzeitig zu informieren, damit Sie als Patient und Kunde entsprechend beraten werden können.
Haben Sie weitere Fragen zur Gesundheitsreform? - Fragen Sie uns!


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